Bericht Expertentelefon „Sterben“ am 27.10.2011
Die Trauerkultur in Deutschland befindet sich im Wandel – mit regionalen Unterschieden, wie die ausgebildete Theologin und Bestattungsunternehmerin Andrea Maria Haller schilderte. Nach ihren Worten ist die Zahl der traditionellen Erdbestattungen rückläufig, die Feuerbestattung und das Urnengrab gewinnen stark an Bedeutung. Dies gelte besonders für die neuen Bundesländer, während sich in Süddeutschland Erd- und Feuerbestattung die Waage halten. „Aber auch neue Bestattungsformen wie Baumbestattungen erleben einen starken Zulauf“, so Andrea Maria Haller. Eine TNS Emnid-Umfrage im Auftrag der Ergo Direkt Versicherungen bestätigt den Trend. Nur noch jeder Dritte wünscht sich ein klassisches Begräbnis mit einem Trauergottesdienst. Ein „zwangloses Zusammentreffen von Familie und Freunden“ würden 37 Prozent der Befragten bevorzugen.
Abschiednehmen braucht Zeit
Ganz gleich, wie ein Begräbnis gestaltet werden soll: Empfehlenswert, so Andrea Maria Haller, sei es, beizeiten mit Angehörigen über die eigenen Vorstellungen zu sprechen. „Der beste Weg ist aus meiner Sicht zu sagen, was man sich wünscht, den Angehörigen aber auch Freiheit bei der Gestaltung von Trauerfeier und Bestattung zu lassen.“ Die Hinterbliebenen sollten sich trotz aller bürokratischer Dinge, die zu erledigen sind, genügend Zeit für den Abschied nehmen: „Denn Menschen sind in ihrer Trauer so einzigartig und individuell wie sonst in ihrem Leben auch.“
Sterbegeldvorsorge in jedem Alter möglich
Bestattungsunternehmen helfen dabei, den letzten Weg nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und kümmern sich um die Formalien. Neben aller Trauer ist ein Todesfall stets auch mit Bürokratie und nicht zuletzt mit Kosten verbunden. Summen von 5.000 Euro kommen dabei schnell zusammen. Vielen ist es wichtig, ihren Angehörigen diese finanzielle Belastung zu ersparen und entsprechend vorzusorgen. Je früher man sich darum, etwa in Form einer Sterbegeldversicherung, kümmert, desto geringer ist auch der eigene monatliche Aufwand. „Wir empfehlen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab dem 35. Lebensjahr. Die Beitragszahlung kann bei einem früheren Eintritt in den Vertrag auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt werden“, so Andrea König-Uber, Versicherungsexpertin bei den Ergo Direkt Versicherungen. Aber auch im Alter sei es noch möglich, eine Police abzuschließen – so gebe es beispielsweise einen Tarif, der bereits nach einjähriger Aufbauzeit im Todesfall die vollen Leistungen erbringt. Ihre Empfehlung: Wenn man bereits zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person bestimmt, vereinfacht und beschleunigt dies die Bearbeitung durch die Versicherung im Todesfall. Es wird nur eine Kopie der Sterbeurkunde, die Bankverbindung und die Unterschrift der bezugsberechtigen Person benötigt. „Wir geben das Versprechen, die Leistung einer Sterbegeldversicherung bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb von zehn Tagen auszuzahlen“, so Andrea König-Uber.
Erbschaft frühzeitig regeln
Doch nicht nur hinsichtlich der Bestattungskosten ist eine rechtzeitige Vorsorge sinnvoll – auch das Erbe will geregelt sein, um eventuelle Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Wer seinen letzten Willen durch einen Notar dokumentieren lässt, hat dadurch mehrere Vorteile, so der Münchener Notar Jens Kirchner: „Die Wünsche werden klar, eindeutig und rechtsgültig formuliert. Der Notar gibt auch von sich aus Gestaltungsempfehlungen.“ Nicht nur empfehlenswert, sondern sogar zwingend notwendig sei ein Testament, wenn man in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebe und der Partner später erben solle, so Kirchner: „Der nichteheliche Lebenspartner ist kein gesetzlicher Erbe, da er weder verwandt noch verheiratet ist. Er erbt damit nicht automatisch.“
Auch mit dem Pflichtteil beschäftigten sich viele Fragen am Telefon. Diesen Anteil können enge Verwandte einfordern, falls sie vom regulären Erbe ausgeschlossen werden. „Zu diesem Personenkreis zählen der Ehepartner, Kinder und die Eltern des Verstorbenen, sonst aber niemand“, erläuterte die Notarin Eleonore Traugott aus München. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. „Dies ist keine unmittelbare Beteiligung am Nachlass, sondern ein Geldanspruch, der sich gegen den Erben richtet“, so Eleonore Traugott.
Wer erbt, wird zugleich unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig: Erst im vergangenen Jahr sind dazu im Erbschaftssteuerrecht neue Freigrenzen in Kraft getreten. Auch hier, so die Rechtsexperten, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, um für den Fall der Fälle alles gut geregelt zu haben.
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte im Internet:
- www.sterbegeld.de (umfassende Informationen zu den Themen Bestattung und Hinterbliebenen-Vorsorge)
- www.bmj.bund.de (Internet-Angebot des Bundesministeriums für Justiz mit allen aktuellen Informationen zu den gültigen Regelungen des Erbrechts)
Am Telefon saßen für Sie:
Eleonore Traugott, Notarin aus München.
Jens Kirchner, Notar aus München.
Andrea König-Uber, Expertin für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
Andrea Maria Haller, Geschäftsführerin des Bestattungshauses Haller, Stuttgart. Als ausgebildete Theologin gestaltet sie Trauerfeiern und setzt sich für einen dem Menschen zugewandten Umgang mit dem Thema Tod und Bestattung ein.
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